up|unternehmen praxis

Anhörung im Gesundheitsausschuss zum TSVG: 1. Wer vertritt die Heilmittelbranche?

Die Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am 16. Januar 2019 im Bundestag verlief für den Bereich der Heilmittelerbringer wie erwartet. Krankenkassen finden bundeseinheitliche Preise zu teuer, Ärzte fordern mehr Mitsprache bei Blankoverordnungen und die Heilmittelverbände sind sich im Großen und Ganzen einig. Klar ist: Es gibt noch viel zu tun, bis das Gesetz sinnvoll anwendbar ist.
© Deutscher Bundestag, Marc-Steffen Unger

Wer regelt die Umsetzung?

Deutlich geworden ist im Anhörungsverfahren, dass der Gesetzgeber die Umsetzung der Gesetzesänderungen weitestgehend an Krankenkassen und Heilmittelverbände delegiert hat: Bei welchen Indikationen die Blankoverordnung greifen soll, die neuen Zulassungsempfehlungen, die neuen Rahmenverträge auf Bundesebene, die Vorgaben für Vergütungsstrukturen, Transparenzvorgaben und vieles mehr. All das soll zwischen GKV-Spitzenverband und den „für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Verbände auf Bundesebenen“ in Verträgen geregelt werden.

Da stellt sich zunächst die Frage, wann ein Verband maßgeblich ist? Dazu ist in den Stellungnahmen der Verbände nicht viel zu finden. Aber der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat sich mit dem Thema beschäftigt und in seiner Stellungnahme ziemlich hohe Hürden aufgebaut, bis hin zum Nachweis der Mitgliedszahlen durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Detail stellt sich der vdek vor, dass ein Verband maßgeblich ist, wenn er entweder…

  • …der größte Berufsverband für die jeweils vertretene Berufsgruppe, oder
  • …der einzige diese Berufsgruppe vertretende Verband, oder
  • …mindestens 15 Prozent von dieser Berufsgruppe zugelassenen Leistungserbringer repräsentiert.

Zusätzlich muss so ein Verband dann in der Mehrzahl der Bundesländer Verträge mit abgeschlossen haben und seit mindestens fünf Jahren in der Funktion eines Berufsverbandes aktiv gewesen sein, um das Kriterium „maßgeblich“ zu erfüllen.

Verbände müssen Stärke zeigen

Hier würde man sich dringend Vorschläge der Verbände wünschen, die weniger restriktiv wären. Denn legt man die Regeln des vdek zugrunde, dann würden einige Verbände, die an der Anhörung teilgenommen haben, in Zukunft nicht den Vertragsvereinbarungen beiwohnen können. Mit seinem Vorschlag legt der vdek noch einmal den Finger in die Wunde der Branche: Wer hat die Legitimation, die wichtigsten Fragen für die Heilmittelerbringer in der Branche zu regeln?

Der GKV-Spitzenverband schreibt dazu in seiner Stellungnahme: „Eine Unklarheit über den einzubeziehenden Kreis der Vertragspartner könnte die vorgesehenen Verhandlungen erheblich verzögern und das rechtmäßige Zustandekommen von Empfehlungen und Verträgen gefährden. Es ist daher notwendig, den Begriff der Maßgeblichkeit durch gesetzliche Regelungen zu Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 10.01.2019 zum Änderungsantrag zu Heilmitteln im Terminservice- und Versorgungsgesetz von konkretisieren. Alternativ sollten die maßgeblichen Verbände per Rechtsverordnung festgelegt werden.“

Es ist daher entscheidend, dass die Verbände sich in Zukunft stark machen, um nicht den Kassen das Zepter in die Hand zu geben, mit wem sie in Zukunft die Verträge aushandeln, die für die wirtschaftliche Existenz der Praxen von erheblicher Bedeutung sein werden.

Unklarheit auch bei den Schiedsstellen

Es gibt einen konkreten Bedarf zur Beantwortung solcher Fragen. Das konnte man am Beispiel der Finanzierung der geplanten Schiedsstelle sehen. So schreibt der Verband Deutscher Podologen: „die (Mit-)Finanzierung einer solchen Schiedsstelle kann nicht durch die Berufsverbände mitgetragen werden, da nicht alle tätigen Leistungserbringer in einem Berufsverband organisiert sind.“ Logo Deutschland forderte in seiner Stellungnahme einen „noch festzulegenden Verteilerschlüssel“ für die durch die Schiedsstelle entstehenden Mehrkosten. Die anderen sprachtherapeutischen Verbände (dba, dbl, dbs) regeln das Problem anders: „die Regelung der gemeinsamen Schiedsstelle […] Verstehen wir dahingehend, dass jeder Heilmittelbereich eine eigene Schiedsstelle mit den Krankenkassen bildet.“

 

Weitere Artikel zur Anhörung:

Anhörung zum TSVG: Teil 2 – Verbände lehnen Wirtschaftlichkeitsverantwortung ab

Anhörung zum TSVG: Teil 3 – Kassen und Gesetzgeber fordern bessere Transparenzklauseln

Interview mit MdB Dr. Roy Kühne zur 1. Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Themen, die zu diesem Artikel passen:
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x