Bundesbeihilfesätze steigen
Rückwirkend zum 1. August 2018 erhöht der Bund die beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel. Neben der Anpassung der Höchstbeträge enthält die Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung noch weitere Änderungen: So wurden erstmals im Leistungsverzeichnis eine Befundposition, eine Position für Palliativversorgung und für Ernährungstherapie aufgenommen sowie der Begriff Mindestbehandlungsdauer durch Richtwert ersetzt (up berichtete).
Themen, die zu diesem Artikel passen: