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Verordnung von Podologie: Grundpauschale der Rheumatologen steigt

Ab dem 1. Oktober 2020 gilt für Rheumatologen eine höhere Grundpauschale bei der Verordnung von podologischer Therapie. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Grund für die Erhöhung ist die Indikationsausweitung seit dem 1. Juli 2020.
© Fotolia.com: lafota

In der Vergangenheit konnten Ärzte podologische Leistungen ausschließlich bei diabetischem Fußsyndrom verordnen. Seit Juli 2020 sind krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie sowie als Folge von Querschnittssyndromen als neue Diagnosegruppen hinzugekommen. Da Rheumatologen aufgrund dieser Indikationsausweitung nun häufiger Podologie verordnen, hat der Bewertungsausschuss die Grundpauschale dieser Fachgruppe erhöht.

Tipp: Die KBV hat eine Übersicht für Ärzte erstellt „PraxisInfo: Podologie – Was Ärzte zur Verordnung wissen müssen“. Diese können Praxisinhaber bei Bedarf an Ärzte weitergeben.

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