In der Vergangenheit konnten Ärzte podologische Leistungen ausschließlich bei diabetischem Fußsyndrom verordnen. Seit Juli 2020 sind krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie sowie als Folge von Querschnittssyndromen als neue Diagnosegruppen hinzugekommen. Da Rheumatologen aufgrund dieser Indikationsausweitung nun häufiger Podologie verordnen, hat der Bewertungsausschuss die Grundpauschale dieser Fachgruppe erhöht.
Tipp: Die KBV hat eine Übersicht für Ärzte erstellt „PraxisInfo: Podologie – Was Ärzte zur Verordnung wissen müssen“. Diese können Praxisinhaber bei Bedarf an Ärzte weitergeben.
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