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Änderungen der Beihilfe sollen im 2. Halbjahr 2018 in Kraft treten

Die beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel sollen in zwei Stufen erhöht werden. Das sieht ein Entwurf des Bundesinnenministeriums vor (up berichtete). Wie der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage bestätigte, sollen noch im 2. Halbjahr 2018 die Höchstsätze um rund 20 Prozent steigen. Ab 1. Januar 2019 ist eine weitere Erhöhung um zehn Prozent vorgesehen.
© iStock: Christopher-Oliver

Neben der Anpassung der Höchstbeträge enthält der Referentenentwurf zur Neuregelung der Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung noch weitere Änderungen: So wurden erstmals im Leistungsverzeichnis eine Befundposition und eine Position für Palliativ Care aufgenommen sowie der Begriff Mindestbehandlungsdauer durch Richtwert ersetzt. Der zuvor kritisierte Punkt, den Richtwert für die krankengymnastische Einzelbehandlung mit 30 Minuten festzulegen, ist laut SHV vom Tisch. „Der SHV wurde darüber informiert“, so Thorsten Vogtländer vom Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK), „dass der Richtwert bei der Position KG auf 20 Minuten korrigiert wurde.“

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Schröder
12.05.2018 8:23

Die geplante Erhöhung ist zwar begrüßungswert, ist aber ein Tropfen… Weiterlesen »

Michael Gries
15.06.2018 12:04
Antworten an  Schröder

Ich kann nur für die Beihilfe Sätze in der Physiotherapie… Weiterlesen »

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