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Kommentar

Der Bund will Masken verschenken

In den Bundesbeständen liegen „größeren Mengen an OP-Masken“, die „kostenfrei an Sie als Akteure des Gesundheitswesens abgegeben werden können,“ hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) alle Heilmittelverbände Anfang der Woche informiert. „Die medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken) bzw. die FFP2-Masken können uneingeschränkt verwendet werden und durch Sie als Berufsverband an Ihre Mitglieder verteilt werden.“
© iStock: Yevhenii Orlov

Das klingt ja wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk. Ist es auch, besonders für Sie als Praxisinhaber. Denn Sie müssen nicht besonders viel unternehmen, um an die Masken für Ihre Praxis zu kommen. Wenn Sie in einem maßgeblichen Verband Mitglied sind, wurden Sie bestimmt schon über diese Aktion informiert. Wenn nicht, können Sie sich ganz einfach bei einem beliebigen Verband melden und Ihren Bedarf mitteilen.

Allen Verbänden, die noch keine bezahlbare Idee für die Logistik gehabt haben, hat die Buchner & Partner GmbH Mitte der Woche angeboten, die Logistik kostenlos zu übernehmen. Inzwischen gab es reichlich Rückmeldung, viele Verbände haben unser Angebot bereits angenommen. Alle übrigen Verbände, die noch keine Lösung haben: Melden Sie sich bei uns. (Bei Interesse einfach eine E-Mail an ralf.buchner@buchner.de schicken)

Bis zum 5. Dezember sollen alle Verbände beim BMG ihre Anforderungen abgeben, dann erfolgt die Auslieferung vermutlich Mitte bis Ende Januar. Das Thema Masken dürfte dann für das 1. Halbjahr 2022 für die meisten Praxen in Deutschland erledigt sein.

Greifen Sie bei diesem Angebot zu, denn die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine „Ergänzende Regelung zum Atemschutz für alle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ erstellt. Darin steht, dass bei Tätigkeiten eine FFP2-Maske zu tragen ist, sofern der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.

Gestern fand zudem die Bund-Länder-Runde statt, bei der neue Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beschlossen wurden. So gilt ab morgen deutschlandweit in vielen Bereichen des Lebens die 2G-Regel. Auch Sie sollten sich darüber informieren, was in Ihrem Bundesland für ärztlich verordnete Heilmittelbehandlungen und Selbstzahlerleistungen gilt.

Viel Aufregung gab es um die tägliche Testpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen. Darauf hat das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun reagiert und die Testpflicht für geimpfte und genesene Arbeitgeber und Beschäftigte erleichtert. In Einrichtungen nach §28b Abs. 2 Satz 2 Infektionsschutzgesetz ist es für Geimpfte und Genesene ausreichend, nur zwei Mal pro Kalenderwoche eine Antigen-Testung (zur Eigenanwendung ohne Überwachung) durchzuführen.

Webcast am Mittwoch, den 15.12.2021 um 20:00 auf up-aktuell.de

Die aktuelle Nachrichtlage verdichtet sich wieder. Am 8. Dezember soll der neuen Bundeskanzler gewählt werden, die Benennung des/der neuen Gesundheitsministerin steht noch aus, und was wird in der neuen Legislaturperiode auf der Agenda stehen? Wir ziehen einen up_Nachrichten Webcast auf Mittwoch, den 15.12. um 20:00 Uhr vor und freuen uns schon, dann zusammen mit Ihnen ein hoffentlich letztes Mal in diesem Jahr die aktuellen News für die Heilmittelbranche zu präsentieren.

Ihr

Ralf Buchner

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Die Verzwergung der Heilmittelbranche

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