Themenschwerpunkt 1.2022: Impfen
Corona-Impfpflicht für Therapeuten ab 15. März 2022
Am 10. Dezember 2021 hat der Bundestag das Infektionsschutzgesetz erneut angepasst und damit eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen eingeführt (siehe § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG)). Personen, die in Therapiepraxen tätig sind, müssen damit ab dem 15. März 2022 einen Immunitätsnachweis gegen das Coronavirus SARS CoV-2 oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen.