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Themenschwerpunkt 6.2020: Rettungsschirm

GKV-Rettungsschirm in der Praxis – und ein selfmade Pendant für die PKV
COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, kurz COVID-19-VSt-SchutzV – für alle GKV-Heilmittelerbringer ist dieses Wortungetüm wie Musik in den Ohren. Denn mit Inkrafttreten zum 5. Mai 2020 war endgültig klar: Der lang ersehnte Rettungsschirm kommt! Mit den am 15. Mai 2020 vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Bestimmungen zur Umsetzung der COVID-19-VSt-SchutzV wurde die nächste Hürde genommen und endlich können die Anträge auf Ausgleichzahlungen bei den ARGEn einreichen. Wir zeigen Ihnen auf den kommenden Seiten, wie Sie dabei vorgehen, beantworten häufige Fragen und weisen auf kleine aber feine Besonderheiten hin.
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Ein Pendant zum GKV-Rettungsschirm suchen wir für den PKV-Bereich bislang hingegen vergebens. Das einfach als gegeben hinzunehmen, kommt aber nicht in Frage. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einfach Ihren eigenen PKV-Rettungsschirm aufspannen. Wie das konkret aussehen kann, lesen Sie hier. Und wenn auch Sie zu denjenigen gehören, die sich fragen, ob sie den Rettungsschirm UND Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen dürfen: Hier finden Sie Antworten darauf.

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PKV-Rettungsschirm Marke Eigenbau

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Susanne Ehrchen
28.05.2020 13:44

Super Rettungsschirm. Nur leider werden zahnärztliche Rezepte nicht mit verrechnet.… Weiterlesen »

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