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Themenschwerpunkt 5.2020: Willkommen zur virtuellen Therapie!

Videobehandlungen in Zeiten von Corona – und darüber hinaus?
Wenn die Patienten nicht zu Ihnen in die Praxis kommen können, dann findet die Therapie eben in den eigenen vier Wänden statt – und zwar virtuell per Video. Bis dato bekommen Sie diese bis zum 31. Mai 2020 vergütet. Da das Virus unser Leben aber vermutlich auch weit über den Mai hinaus bestimmen wird, ist eine Verlängerung der Frist sehr wahrscheinlich. Doch irgendwann kommt der Tag, an dem das Virus uns nicht mehr fremdsteuert. Bedeutet das dann auch das Ende der vergüteten Videotherapie für Heilmittelerbringer?
© brizmaker

Jan Hollnecker, Geschäftsführer der Theraphysia GmbH, ist sich sicher, dass die Videotherapie als Kassenleistung kommen wird – wenn auch nicht unbedingt in diesem Sommer. Daher rät er allen: Sammelt wertvolle Erfahrungen, solange es möglich ist. In den Praxen der Theraphysia GmbH war die Videotherapie als Selbstzahlerleistung schon vor Corona ein Thema. Seine Erfahrungen teilt er mit anderen Praxisinhabern, um ihnen den Einstieg zu erleichtern – mehr dazu lesen Sie hier.

Doch bevor es an die Praxis geht, legen wir den Grundstein mit wichtigen Informationen rund um die Themen gesetzliche Bestimmungen, Abrechnung und Datenschutz.

Diese Artikel gehören zum Themenschwerpunkt Videotherapie:

Therapie am Bildschirm: Unter welchen Voraussetzungen Videotherapie möglich ist

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Finger weg von Skype und Co.: Datenschutzaspekte in der Videotherapie

„Kommunikation ist der wichtigste Faktor im Setting Videotherapie“: Ein Erfahrungsbericht von Jan Hollnecker, Geschäftsführer der Theraphysia GmbH

2 Kommentare
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Herr Wolfgang Junga
28.04.2020 11:49

Ich beziehe mich auf dieses Zitat zur Videotherapie: „Bis dato… Weiterlesen »

Ulrike Stanitzke
28.04.2020 16:04
Antworten an  Herr Wolfgang Junga

Hallo Herr Junga, den Link zum Dokument finden Sie hier:… Weiterlesen »

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