Wenn die Patienten nicht zu Ihnen in die Praxis kommen können, dann findet die Therapie eben in den eigenen vier Wänden statt – und zwar virtuell per Video. Bis dato bekommen Sie diese bis zum 31. Mai 2020 vergütet. Da das Virus unser Leben aber vermutlich auch weit über den Mai hinaus bestimmen wird, ist eine Verlängerung der Frist sehr wahrscheinlich. Doch irgendwann kommt der Tag, an dem das Virus uns nicht mehr fremdsteuert. Bedeutet das dann auch das Ende der vergüteten Videotherapie für Heilmittelerbringer?
Jan Hollnecker, Geschäftsführer der Theraphysia GmbH, ist sich sicher, dass die Videotherapie als Kassenleistung kommen wird – wenn auch nicht unbedingt in diesem Sommer. Daher rät er allen: Sammelt wertvolle Erfahrungen, solange es möglich ist. In den Praxen der Theraphysia GmbH war die Videotherapie als Selbstzahlerleistung schon vor Corona ein Thema. Seine Erfahrungen teilt er mit anderen Praxisinhabern, um ihnen den Einstieg zu erleichtern – mehr dazu lesen Sie hier.
Doch bevor es an die Praxis geht, legen wir den Grundstein mit wichtigen Informationen rund um die Themen gesetzliche Bestimmungen, Abrechnung und Datenschutz.
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