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Hausärzte

Heilmittel-Spicker 2021 erleichtern Hausärzten die Verordnung von Heilmitteln

Seit dem 1. Januar gilt die neue Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Es gibt weiterhin die Liste der Krankheiten, die einen „besonderen Verordnungsbedarf“ oder einen „langfristigen Heilmittelbedarf“ festlegen. Mit ihren Heilmittel-Spickern 2021 informieren die „Rauchenden Köpfe“, ein Zusammenschluss von vier Medizinern, Hausärzte über die ICD-10-Codes, die in der Praxis häufig für Heilmittelverordnungen verwendet werden.

So können Hausärzte schnell erkennen, ob die Verordnung in das Budget für Heilmittel einfließt oder nicht. Lässt sich die Verordnung bei einem Patienten mit einem ICD-10-Code des langfristigen Heilmittelbedarfes oder besonderen Verordnungsbedarfes begründen, „belasten“ diese Verordnungen nicht das ärztliche Budget. Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung werden sie also nicht berücksichtigt.

Quelle: C. Claus, Der Hausarzt, Ausgabe 1/2021 | + kostenpflichtiger Volltextzugriff

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