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Kommentar

Neue Berichte werden im Budget berücksichtigt

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg warnt ihre Ärzte in einem Brandschreiben vor den neuen Therapieberichten auf schriftliche Anforderung des Arztes. Wenn schon in der Betreff-Zeile der Brief mit einem „Vorsicht:“ eingeleitet wird, dann weiß der verordnende Arzt, dass er jetzt wirklich aufpassen muss: „Schiedsstelle […] etabliert zu Lasten der Verordnungsvolumens des Arztes einen sogenannten neuen physiotherapeutischen Bericht.“
© iStock: serg3d

Und der Brief endet genau so alarmistisch: „Erneuter Hinweis: Die durch den Bericht entstehenden Kosten fließen in das Verordnungsvolumen des Arztes ein, sofern dieser den Bericht anfordert.“ Stattdessen, so die KV BaWü, könne „der gewohnte (kurze) Therapiebericht […] weiter über das Muster 13 angefordert werden.“ So weit, so unvollständig!

Was die KV BaWü vergisst zu erwähnen, ist die Tatsache, dass die neuen Heilmittelvereinbarungen zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung diese neuen Berichte bei der Festlegung des Heilmittelausgabenvolumens für 2022 bereits berücksichtigt haben. In der Vereinbarung werden zusätzlich zu den Veränderungen durch neue Heilmittelpreise immerhin 2,1 Prozent Ausgabenzuwachs auch für neue Leistungspositionen festgelegt, unter anderem für die „Neukonzeption von Therapieberichten auf besondere Anforderung (Physiotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie).“

Die KV BaWü hätte also sinnvollerweise ihre Ärzte darüber informieren sollen, dass die neuen Berichte zwar in das Verordnungsvolumen einfließen, diese Kosten aber bei der Kalkulation des neuen Budgets bereits berücksichtigt wurden. Aber diesen Hinweis kann man den ärztlichen Kollegen glücklicherweise auch als Therapeut selbst zukommen lassen.

Allerdings könnten einige ärztliche Kollegen das Thema gar nicht lustig finden, denn Ärzte können nach GoÄ für die Ziffer 75 „Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht“ bei einem 3,5-fachen Satz nur 26,52 Euro abrechnen. Wenn dann Physiotherapeuten 55 Euro und Logopäden sogar 99,90 Euro abrechnen können, könnte es passieren, dass die Verordner neidisch werden…

Ein weiterer Punkt, bei dem manche Ärzte – zu Unrecht – um ihr Budget fürchten, ist die Trainingstherapie. Dabei liegt der Minutenpreis von KG-Gerät deutlich niedriger als der von klassischer KG. In der aktuellen Ausgabe von up|unternehmen praxis haben wir ausführlich erklärt, warum sowohl Patienten als auch Therapeuten und Ärzte von der Trainingstherapie profitieren. Wenn das Thema Sie interessiert und Sie mehr darüber wissen möchten, wie Sie Ärzte dazu motivieren können, mehr KG-Gerät zu verordnen, wie Sie Ihre Praxis fit für Trainingstherapie machen und wie Sie auch die Patienten davon überzeugen, empfehle ich Ihnen die Online-Seminare der buchner.academy zu KG-Gerät.

Und nun wünsche ich Ihnen ein erholsames und sonniges Herbstwochenende

Ihr

Ralf Buchner

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