Was ist günstiger: Eine Rezeptionsfachkraft einzustellen oder wenn Sie und die Therapeuten die anfallenden Aufgaben am Empfang mit übernehmen? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, denn ganz unterschiedliche Faktoren nehmen Einfluss darauf.
Hier einige wichtige Aspekte:
- Der Stundenlohn Ihrer Therapeuten
- Der Wert einer Stunde Ihrer Arbeit (Stichwort Kalkulatorischer Unternehmerlohn)
- Anzahl der Stunden, die Sie und Ihre Therapeuten für Rezeptionsaufgaben pro Monat aufbringen, in denen Sie keine Patienten behandeln können
- Stundenlohn der Rezeptionsfachkraft
Rechenbeispiel
Nehmen wir an, Sie stellen eine Rezeptionsfachkraft fest ein. Sie arbeitet 20 Stunden die Woche, ihr Stundenlohn beträgt 14,50 Euro brutto. Hochgerechnet auf ein Jahr (52 Wochen) ergibt das Arbeitgeberkosten von 18.548,40 Euro (inkl. 23 Prozent Arbeitgeberanteil Sozialversicherungsbeiträge). Die folgenden drei Beispiele verdeutlichen, wie viele Behandlungen Sie und Ihre Therapeuten zusammen pro Woche zusätzlich erbringen müssen, damit der Lohn kompensiert wird:
- Sieben 45-Minuten-Einheiten Logopädie
- Sieben Termine sensomotorisch perzeptive Behandlung in der Ergotherapie
- 17 Termine allgemeine Krankengymnastik
Sprich: Für ungefähr fünf Stunden mehr Therapie in der gleichen Arbeitszeit wie bisher bekommen Sie 20 Stunden Unterstützung durch eine Rezeptionsfachkraft.
Mindestlohn – oder mehr?
Wir haben in unserem Beispiel mit 14,50 Euro brutto Stundenlohn gerechnet. Das absolute Minimum liegt aktuell bei 9,50 Euro brutto pro Stunde. Das ist der derzeit geltende Mindestlohn – unabhängig davon, ob Sie jemanden sozialversicherungspflichtig anstellen oder auf 450-Euro-Basis beschäftigen. Beim Maximum sind wie immer keine Grenzen gesetzt. Einer der wichtigsten Aspekte bei der Frage nach dem passenden Stundenlohn ist, ob dieser den Qualifikationen der Rezeptionsfachkraft gerecht wird. Fachkräfte, die spezielles Fachwissen mitbringen, sollten in jedem Fall höher vergütet werden als jene, die „nur“ einfache Rezeptions- und Bürotätigkeiten übernehmen. Auch etwa das generell in Ihrer Region übliche Lohnniveau sollten Sie berücksichtigen.
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