up|unternehmen praxis

Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2021 zunächst von 9,35 Euro auf 9,50 Euro brutto pro Stunde. In drei Stufen folgt eine weitere Erhöhung: zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
© iStock: indigolotos

Laut Mindestlohngesetz (MiLoG) wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2020 hatte die Mindestlohn-Kommission die Anpassung empfohlen, der das Bundeskabinett nun folgte.

Von der Zahlung des Mindestlohns ausgenommen sind

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Auszubildende während ihrer Ausbildung,
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung,
  • Pflichtpraktikanten im Rahmen ihrer schulischen oder hochschulischen Ausbildung und
  • Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum von maximal drei Monaten absolvieren.

 

Mehr Infos im Merkblatt für Arbeitgeber des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Außerdem interessant:

Flexibler Teamzuwachs

Auf den letzten Drücker noch die Steuerlast senken

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x