Noch immer gilt für einige Verträge die gesetzliche Schriftform
Auch in Heilmittelpraxen kommt es hin und wieder vor, dass Mitarbeiter nach einer mündlichen Absprache oder per Handschlag eingestellt werden. Doch ist ein solcher mündlicher Arbeitsvertrag auch wirksam? Muss in Zeiten der Digitalisierung die schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift überhaupt noch gewahrt werden?