up|unternehmen praxis

EuGH-Urteil: Arbeitszeit muss systematisch erfasst werden

Um einen effektiven Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit eines jeden Mitarbeiters systematisch erfassen, so urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Az.: C-55/18). Dazu müssen die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem einzurichten. Denn ohne ein solches System lasse sich weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden noch deren Verteilung und die Zahl der Überstunden genau erfassen. Dies sei aber wichtig für Arbeitnehmer, um ihre Rechte, wie sie etwa in der Arbeitszeitrichtlinie festgelegt sind, durchzusetzen.
© iStock: Nikita Savostikov

Vor dem EuGH geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die die Deutsche Bank SAE damit zu einer systematischen Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verpflichten wollte. Die Bank hielt dagegen, dass eine solche Verpflichtung im spanischen Recht nicht vorgesehen sei und nur die geleisteten Überstunden erfasst und an die Arbeitnehmer und ihre Vertreter übermittelt werden müssten. Die Luxemburger Richter gaben mit ihrer Entscheidung der Forderung der Gewerkschaft recht. Ob nun aufgrund des Urteils auch in Deutschland Gesetzesänderungen nötig sind, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) prüfen.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x