EuGH-Urteil: Arbeitszeit muss systematisch erfasst werden
Um einen effektiven Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit eines jeden Mitarbeiters systematisch erfassen, so urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Az.: C-55/18). Dazu müssen die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem einzurichten. Denn ohne ein solches System lasse sich weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden noch deren Verteilung und die Zahl der Überstunden genau erfassen. Dies sei aber wichtig für Arbeitnehmer, um ihre Rechte, wie sie etwa in der Arbeitszeitrichtlinie festgelegt sind, durchzusetzen.
Themen, die zu diesem Artikel passen: