Urteil zum Cochlea-Implantat: Mehrjährige Ertaubung kein Ausschlusskriterium
Allgemein und speziell unter HNO-Ärzten wächst die Erkenntnis über die Möglichkeit eines Organersatzes mittels Cochlea-Implantat (CI). Jedoch muss die Kostenübernahme durch die Krankenkasse häufig immer noch vor Gericht geklärt werden – insbesondere dann, wenn ein längerer Zeitraum zwischen der Ertaubung und der Versorgung mittels CI liegt.