BSG: Tankgutscheine statt Gehalt sind beitragspflichtig
Sachleistungen an Praxismitarbeiter, wie Tankgutscheine bis zu einem bestimmten Wert, und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf dem privaten Pkw sind nicht in allen Fällen sozialversicherungsfrei. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden (Az.: B 12 R 21/18 R).