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Ab 1. Juli gelten neue Preise in der Podologie

Ab 1. Juli 2021 werden die Preise in der Podologie erhöht. Wie der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) mitteilt, gilt die Preisvereinbarung für die Behandlung von Anspruchsberechtigten der gesetzlichen Krankenversicherung und ist bis 30. Juni 2022 gültig. So wird die Podologische Behandlung (klein) mit 29,35 Euro vergütet, die Podologische Behandlung (groß) mit 42 Euro.

Für Behandlungen ab dem 1. Juli 2022 können für diese Posten 30,70 Euro bzw. 44 Euro abgerechnet werden. Seit 1. Juli 2019 gibt es bundesweit einheitliche Preise für alle Heilmittelerbringer – der Grund ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz, heißt es in der ZFD-Mitteilung. Vorher galten in jedem Bundesland und für jede Kassenart unterschiedliche Preise für Physiotherapie, Ergotherapie oder Podologie.

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