Da der 31. Oktober in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Frist auf den darauffolgenden Montag – in Bundesländern, in denen Allerheiligen ein Feiertag ist, auf den 2. November, teilte der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mit. Die Fristverlängerung betrifft alle, die ihre Einkommensteuererklärung selbst ausfüllen. Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat sogar noch bis zum 31. Mai 2022 Zeit.
Wer den Abgabetermin nicht einhalten kann, sollte das Finanzamt schriftlich um eine Fristverlängerung bitten. Dazu reicht ein formloses Schreiben per Brief oder Fax. Neben der Steuernummer sollte kurz begründet werden, warum man einen Aufschub braucht. Möglich ist aber auch ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt. Bei unentschuldigter Fristüberschreitung berechnet das Finanzamt automatisch Strafzuschläge von mindestens 25 Euro pro Monat.
Grundsätzlich müssen alle Selbstständigen, Unternehmer, Gewerbetreibenden und Freiberufler eine Steuererklärung abgeben. Es gelten jedoch nach § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) folgende Untergrenzen für das Jahreseinkommen: 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Ehepartner.
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