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Barmer: Flutopfer erhalten Krankengeld auch bei verspäteter Meldung

Betroffene der Flutkatastrophe, die ihre Krankmeldung verspätet einreichen, erhalten von der Barmer dennoch weiterhin Krankengeld. Darüber informiert die Krankenkasse in einem FAQ für vom Hochwasser betroffene Versicherte. Sie müssen nur glaubhaft machen können, dass sie aufgrund der Auswirkungen der Flut die Meldung ohne eigenes Verschulden nicht rechtzeitig einreichen konnten.
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Versicherte, denen durch die Flutkatastrophe erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist, können zudem die Stundung ihrer Beiträge oder eine Ratenzahlung beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular steht in den FAQ als PDF zum Download zur Verfügung. Für weitere Fragen hat die Barmer unter 0800 45 40 150 eine Sonderhotline eingerichtet.

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