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Kassenärztliche Vereinigungen

Saarland: Podologie bei weiteren Indikationen verordnungsfähig

Seit dem 1. Juli 2020 dürfen Ärzte Podologie nicht mehr ausschließlich bei Schädigungen in Folge eines diabetischen Fußsyndroms verordnen. Der Heilmittelkatalog wurde um zwei weitere Diagnosegruppen erweitert.
© Fotolia.com: lafota

Ärzte dürfen nun eine Verordnung für podologische Therapie auch bei krankhaften Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär) sowie bei krankhaften Schädigung als Folge eines kompletten oder inkompletten Querschnittsyndroms ausstellen. Die KV Saarland weist zudem darauf hin, dass Podologie nur bei Schädigungen am Fuß verordnet werden darf, die keinen Hautdefekt aufweisen.

Quelle: KV Saarland, KVS AKTUELL, Ausgabe 5/2020 | kostenfreier Volltextzugriff

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