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Westfalen-Lippe: Seit 1. Juli 2020 weitere Indikationen für podologische Therapie

Bis zum 1. Juli 2020 konnten Ärzte Maßnahmen der podologischen Therapie nur beim diabetischen Fußsyndrom verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zum Juli 2020 weitere Indikationen in die Heilmittelrichtlinie aufgenommen.
© KV Westfalen-Lippe

Die podologische Therapie kann demnach auch „zur Behandlung von Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße mit oder ohne Durchblutungsstörungen, die mit denen des diabetischen Fußsyndroms vergleichbar sind, verordnet werden.“ Zwei neue Diagnosegruppe ergeben sich daraus: krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär) sowie als Folge von Querschnittssyndromen (komplett oder inkomplett).

Quelle: KV Westfalen-Lippe, KVWL kompakt, Ausgabe 6/2020 | kostenfreier Volltextzugriff

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