G-BA: Podologische Nagelspangenbehandlung voraussichtlich ab Juli 2022 verordnungsfähig
Die Nagelspangenbehandlung gilt derzeit als ärztliche Leistung. Doch das soll sich bald ändern, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt. Denn sofern das Bundesgesundheitsministerium gegen den Beschluss des G-BA keine Einwände hat, können Ärzte die podologische Nagelspangenbehandlung voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 als Heilmittelleistung verordnen.