Der BED kritisiert u. a., dass der Schiedsstellenvorsitzende in seinem Schiedsspruch keine Preise festgesetzt und für den 21. Juli 2021 ein zweites Schiedsverfahren angesetzt hat, obwohl die ergotherapeutischen Berufsverbände vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen den Schiedsspruch eingereicht haben. Von der zuständigen Aufsichtsbehörde der Heilmittel-Schiedsstelle, dem Bundesgesundheitsministerium, fordert der BED neben dem Schiedsstellenvorsitzenden auch alle unparteiischen Mitglieder sowie deren Vertreter aus wichtigem Grund und wegen der Besorgnis ihrer Befangenheit abzuberufen bzw. ihrer Ämter und Befugnisse zu entheben.
Den Antrag auf Ausschluss und Abberufung finden Sie hier: https://tinyurl.com/52wuv2z6
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