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Zweiter Bericht zu Modellklausel in Berufsgesetzen veröffentlicht

Das Bundeskabinett hat den „Zweiten Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie“ beschlossen. Danach soll für jeden Beruf einzeln geprüft werden, ob eine Teil- oder Vollakademisierung infrage kommt. Nach den Evaluierungsberichten komme eine Vollakademisierung für die Logopädie in Betracht, für die Physio- und Ergotherapie gebe es dagegen hinsichtlich des Umfangs der Akademisierung kein eindeutiges Ergebnis.
© iStock: triloks

Insgesamt sollten die Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie  entsprechend den Eckpunkten des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“ unter Einbezug der vorliegenden Evaluationsergebnisse und für die Physiotherapie unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Konsultationsverfahrens novelliert werden, heißt es in dem Schluss-Statement des 70-seitigen Berichts. Im Hinblick auf die zeitliche Planung der Gesetzgebungsprozesse sei das „Außerkrafttreten der Modellklauseln in den Berufsgesetzen der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie Ende 2024 zu berücksichtigen“.

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