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Verlängerung der Modellklauseln nun bis Ende 2024 befristet

Die Modellklausel in den Berufsgesetzen der Ergotherapie, Logopädie sowie Physiotherapie soll nun wohl doch nur bis Ende 2024 verlängert werden. Das geht aus einem Änderungsantrag der Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD zu den Artikeln 7 bis 9 zur Verlängerung der Modellklauseln hervor. Der Gesetzentwurf des geplanten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hatte ursprünglich eine Befristung bis Ende 2026 vorgesehen.
© iStock: triloks

Nach Angaben des Arbeitskreises Berufsgesetz, dem alle zwölf in der Logopädie/Sprachtherapie tätigen Berufsgruppen angehören, heißt es in der Begründung: „Der Verlängerungszeitraum von drei Jahren erscheint ausreichend, um im Zuge einer Novellierung der Ausbildungen in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie festzulegen, ob und wenn ja in welcher Ausgestaltung die jeweiligen Ausbildungen akademisiert werden sollen.“

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