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Corona-Kinderbonus steuerfrei, aber in Steuererklärung angeben

Auch 2021 bekommen Familien aufgrund der Corona-Pandemie wieder einen Kinderbonus. Diese Sonderzahlung ist Teil des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes, das die Bundesregierung im Februar 2021 beschlossen hat. In diesem Jahr wurden 150 Euro für jedes Kind ausgezahlt, für das 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Der Kinderbonus ist zwar steuerfrei, muss aber wie das Kindergeld in der Steuererklärung eingetragen werden.
© iStock: ollo

Im Herbst 2020 war ein Kinderbonus von 300 Euro als Zuschuss zum Kindergeld geflossen – und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Der Kinderbonus 2021 wird auch wieder mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch sollen Geringverdiener stärker profitieren.

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