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Immer mehr im Trend: Dienstrad statt Dienstwagen

Mit einem Dienstrad zur Arbeit zu fahren, wird für immer mehr Arbeitnehmer attraktiv – vor allem in großen Städten. Viele Chefs haben den Drahtesel bereits als Alternative zum Dienstwagen entdeckt und stellen ihren Mitarbeiter ein Dienstrad zur Verfügung.
© Youst

Einer Studie zufolge sind Mitarbeiter, die ganzjährig mit dem Rad zur Arbeit fahren, ein Drittel weniger krank als die Nutzer anderer Verkehrsmittel. Doch nicht nur der Gesundheitsaspekt spielt eine Rolle, auch steuerlich hat das Dienstrad Vorteile: Seit 2012 werden Diensträder ähnlich wie Dienstwagen behandelt. Dabei wird unterschieden, ob das Rad statt Barlohn gewährt oder finanziert oder zusätzlich zum Gehalt zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen wird.

Wer das Rad auch privat nutzt, muss seit Anfang 2020 nur noch 0,25 Prozent des Listenpreises des Rads als geldwerten Vorteil versteuern. Seit 2019 bleibt das betriebliche Fahrrad nach § 3 Nr. 37 Einkommensteuergesetz (EStG) sogar steuerfrei, wenn es zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Diese Befreiung gilt bis 2030.

In den meisten Fällen least der Chef das Rad, die Leasing-Raten werden per Gehaltsumwandlung vom Brutto-Gehalt des Mitarbeiters abgezogen. Davon profitieren beide, denn sowohl Mitarbeiter als auch Chef zahlen weniger Sozialabgaben. Die Laufzeit solcher Leasing-Verträge beträgt in der Regel 36 Monate. Am Ende kann der Mitarbeiter das Rad kaufen. Zur Berechnung des Restwerts haben die Finanzbehörden pauschal einen Betrag von 40 Prozent des Neupreises angesetzt.

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