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Corona-Arbeitsschutzverordnung: Neue Regeln seit 1. Juli 2021

Aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens hat das Bundeskabinett die Corona-Arbeitsschutzverordnung angepasst: So gibt es seit 1. Juli keine Homeoffice-Pflicht mehr. Bestehen bleiben aber die regelmäßigen Testangebote und Kontaktbeschränkungen am Arbeitsplatz. Die neue Verordnung soll bis einschließlich 10. September 2021 gelten.
© valentinrussanov

Während die Homeoffice-Regeln gelockert wurden, bleibt das Testangebot Pflicht: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern weiterhin zwei Mal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttest anbieten. Ausnahmen gibt es für vollständig Geimpfte oder Genesene. Die bekannten Regeln zur Infektionsvermeidung, wie die AHA+L-Regel (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske+Lüften), gelten auch im Arbeitsleben weiter. Maßnahmen wie Kontaktreduzierung bleiben und gelten auch während der Pausenzeiten. So ist die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Eine strikte Vorgabe zur Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person ist allerdings nicht mehr enthalten.

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Karl Beilfuß
15.07.2021 12:14

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