Nach dem Referentenentwurf „Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ kann die Hygiene-Pauschale von 1,50 Euro pro Verordnung bei allen Rezepten abgerechnet werden, die bis zum 31. März 2021 bei den Krankenkassen eingegangen sind. Die bisherige Abrechnungsmöglichkeit lief Ende Dezember 2020 aus. Die Verlängerung soll nach Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten.
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