up|unternehmen praxis

Kassen ändern Empfehlungen – Aus für Videotherapie zum 30. Juni

Die Kassenverbände und der GKV-Spitzenverband haben die Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 aktualisiert. Mit den Neuregelungen, die ab dem 1. Juli 2020 gelten, werden die zeitlich befristeten Möglichkeiten zur Videotherapie und telefonischen Beratung am 30. Juni 2020 auslaufen.
© iStock: vgajic

Die Nichtprüfung der Fristen-Regelungen durch die Krankenkassen beim Behandlungsbeginn beziehungsweise bei einer Behandlungsunterbrechung gilt nur noch für Verordnungen, die bis zum 30.06.2020 ausgestellt wurden.

Die aktualisierten Empfehlungen sehen weiterhin vor, dass zugelassene Leistungserbringer im Zeitraum vom 5. Mai bis 30. September 2020 unter der Positionsnummer X9944 einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen können.

Außerdem interessant:

Aktion „Hygiene ist kein Witz“: Kritik an zu niedriger Hygienepauschale

Bundesbeihilfe: Pauschale für Hygiene-Mehraufwand

Sonderregelungen für Heilmittelbereich bis Ende Juni verlängert

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x