up|unternehmen praxis

Datenschutz?…! Auskunft oder Geld!

Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden

Die DSGVO gibt den Betroffenen eine Vielzahl von Rechten an die Hand, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Diese werden seit Start der DSGVO vor knapp drei Jahren auch immer öfter in Anspruch genommen. In der letzten Zeit werden die Betroffenenrechte jedoch, insbesondere das Auskunftsrecht, genutzt, um Schadensersatzansprüche vorzubereiten.

In der Regel läuft dies folgendermaßen ab: Ein „Interessent“ tritt mit Ihnen nur in Kontakt, damit Sie personenbezogene Daten von ihm in Ihrem System verarbeiten. Das kann eine Rückrufbitte per E-Mail bzw. Kontaktformular oder ein Newsletter-Abo sein. Einige Zeit später erhalten Sie nun ein Standard- schreiben, in dem Sie aufgefordert werden innerhalb eines Monats darzulegen, welche Daten Sie über den „Interessenten“ gespeichert haben. Reagieren Sie darauf nicht oder nicht richtig, erhalten Sie wiederum etwas später ein Schreiben eines Rechtsanwalts, in dem Schadensersatz für die fehlende/fehlerhafte Auskunft gefordert wird (in der Regel ab 1.000 € zzgl. Rechtsanwaltskosten).

Es wird in diesen Fällen mit Druck gearbeitet, dass ein gerichtliches Verfahren oder die Meldung bei der Aufsichtsbehörde noch teurer würde. Es gibt noch keine ausführliche Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen nach DSGVO, es ist jedoch absehbar, dass diese Größenordnungen nicht zu erzielen sein werden, wenn überhaupt ein Schaden geltend gemacht werden kann. Der Druck könnte aber dazu führen, voreilig zu zahlen, obwohl dies in den allermeisten Fällen nicht nötig sein wird.

Beziehen Sie daher Ihren Datenschutzbeauftragten frühzeitig mit ein. Er sollte bereits jetzt prüfen, ob Daten vorschnell gelöscht oder Auskünfte komplett erteilt werden könnten. Damit sind Sie selbst bei solch dubiosen Schreiben auf der sicheren Seite.

Außerdem interessant:

Datenschutz?…! Schweigepflicht und Datenschutz

Datenschutz?…! Videoüberwachung in der Praxis

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x