Auch für Online-Weihnachtsfeiern gilt Steuerfreigrenze
Angesichts der aktuellen Corona-Lage werden immer mehr Weihnachtsfeiern abgesagt oder zu einer virtuellen Veranstaltung umgewandelt. Ob ein Online-Weihnachtsquiz, ein virtueller Kochkurs oder eine Spielshow - es gibt zahlreiche Möglichkeiten, auch im Corona-Jahr eine Feier mit den Kollegen zu erleben. Wichtig dabei: Auch für solche Events gelten laut Bundessteuerberaterkammer die gleichen lohnsteuerrechtlichen Regelungen wie bei Präsenzveranstaltungen.