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Auch für Online-Weihnachtsfeiern gilt Steuerfreigrenze

Angesichts der aktuellen Corona-Lage werden immer mehr Weihnachtsfeiern abgesagt oder zu einer virtuellen Veranstaltung umgewandelt. Ob ein Online-Weihnachtsquiz, ein virtueller Kochkurs oder eine Spielshow - es gibt zahlreiche Möglichkeiten, auch im Corona-Jahr eine Feier mit den Kollegen zu erleben. Wichtig dabei: Auch für solche Events gelten laut Bundessteuerberaterkammer die gleichen lohnsteuerrechtlichen Regelungen wie bei Präsenzveranstaltungen.
© Vanessa Nunes

Das heißt: Auch für die digitale Weihnachtsfeier dürfen Praxischefs pro Mitarbeiter einen Freibetrag von 110 Euro ausgeben. Maximal zweimal im Jahr ist eine Betriebsfeier erlaubt, ohne dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Eine weitere Voraussetzung: An der Feier müssen alle Beschäftigten der Praxis teilnehmen dürfen.

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