Therapie Abstract
Neurologen
Neue Richtlinie des G-BA soll koordinierte Versorgung verbessern
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine eigene Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden, strukturierten und koordinierten Versorgung erarbeitet. Die damit einhergehende Erstellung eines Gesamtbehandlungsplans wird auf Basis der differenzialdiagnostischen Abklärung durch den Bezugsarzt/-therapeut erstellt und enthält u. a. Angaben zum Bedarf an Heilmitteln. Zu den teilnahmeberechtigten Leistungserbringern zählen explizit Leistungserbringer für Ergotherapie.