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Kassenärztliche Vereinigungen

Bayern: Neue Heilmittel-Richtlinie startet erst zum 1. Januar 2021

Da nicht sichergestellt werden konnte, dass alle Softwareanbieter zum 1. Oktober 2020 die Vorgaben der neuen Heilmittel-Richtlinie umsetzen, wurde ihr Inkrafttreten um ein Quartal auf den 1. Januar 2021 verschoben. Damit bleiben auch die bisherigen Verordnungsformulare bis zum 31. Dezember 2020 gültig. Das neue, einheitliche Formular darf erst ab dem 1. Januar 2021 verwendet werden.
© KV Bayern

Aufgrund der Verschiebung des Starttermins wird zudem die angekündigte Servicebroschüre „Heilmittel“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erst in der Dezember-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts beiliegen und nicht, wie ursprünglich geplant, im September. Die Publikation „Die Heilmittel-Richtlinie“ der KBV wird ebenfalls später erscheinen.

Quelle: KV Bayern, KVB INFOS, Ausgabe 10/2020 | kostenfreier Volltextzugriff

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