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Schwerverletzte in postakuter Reha auch physio- und ergotherapeutisch behandeln

Nach dem Ende der Akutbehandlung benötigen Schwerverletzte eine qualifizierte und lückenlose Rehabilitation. Die postakute Reha stellt gemäß dem aktuellen Weißbuch Schwerverletztenversorgung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) hohe Anforderungen an die nachbehandelnden Einrichtungen, wie sie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schon seit Jahren festgelegt hat.
© Fotolia.com: Robert Kneschke

Die Anforderungen beziehen sich auf die postakute Rehabilitation von Schwerverletzten ohne schweres Schädel-Hirn-Trauma (SHT), Querschnittläsion oder schwere Verbrennungen, die in der Regel unmittelbar im Anschluss an die Akutphase oder Frührehabilitation erfolgt. Der Fokus liegt im muskuloskelettalen Bereich, sodass in den Traumarehabilitationszentren neben Fachärzten u. a. auch eine angemessene Anzahl von Physio- und Ergotherapeuten vorhanden sein muss. Die Therapeuten sollten Erfahrungen in der Hilfsmittelversorgung nach schwerer Unfallverletzung, in der Handtherapie nach DAHTH-Standard, in der Schmerztherapie und in arbeitsplatzbezogener Therapie nachweisen können.

Quelle: S. Simmel et al., Der Unfallchirurg, veröffentlicht am 30.09.2021 | + kostenpflichtiger Volltextzugriff

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