In einer Serie zeigt die KV Schleswig-Holstein Ärzten auf, wie bestimme Formulare richtig auszufüllen sind – so auch das Muster 56: Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining. Die KV geht auf Besonderheiten zum Vordruck und zur Genehmigung ein, gibt Hinweise für Vertragsärzte und Patienten und zeigt Ziel, Zweck und Inhalt des Rehabilitationssports bzw. des Funktionstrainings auf.
Das Funktionstraining kann bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane angezeigt sein und als ergänzende Leistung zur Rehabilitation die ärztliche Behandlung am Wohnort unterstützen. Diese ersetze laut KV aber nicht die ggf. erforderliche Heilmittelversorgung. Darüber hinaus weist die KV darauf hin, dass die Übungsgruppen unter fachkundiger Leitung von Physiotherapeuten, Krankengymnasten und/oder Ergotherapeuten mit speziellen Erfahrungen und entsprechender Fortbildung stehen.
Quelle: KV Schleswig-Holstein, Nordlicht, Ausgabe 12/2020 | kostenfreier Volltextzugriff
Außerdem interessant:
Reha nach Stammzelltransplantation erfordert interprofessionelle Zusammenarbeit
Ergo- und Physiotherapeuten sind an der Rehabilitation Amputierter beteiligt