Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht Ärzte darauf aufmerksam, dass sie bei einer Verordnung eines Heilmittels bei einigen Indikationen von der Höchstmenge abweichen und Heilmittel für bis zu zwölf Wochen verordnen können. Die Praxisverwaltungssysteme zeigen ab sofort automatisch an, wenn die Ausnahmeregelung greift, so die KBV.
Aktuell konnten Ärzte in der Verordnungssoftware nicht immer einsehen, „ob eine Heilmittelverordnung eine der in der Heilmittel-Richtlinie definierten Ausnahmen zur Abweichung von der Höchstmenge je Verordnung“ erfülle. Nun bekämen sie laut KBV beispielsweise folgenden Hinweis angezeigt: „Die Kriterien, um von der Höchstmenge je Verordnung abzuweichen, sind erfüllt. Die Anzahl der Behandlungseinheiten kann in Abhängigkeit der Therapiefrequenz für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen bemessen werden.“ Der Ablauf beim Ausstellen der Verordnung werde dabei nicht unterbrochen.
Quelle: K. Handschuh, ÄrzteZeitung, veröffentlicht am 02.10.2021 | kostenfreier Volltextzugriff
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