Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) hat einen Fragenkatalog rund um das Thema Verordnung von Physiotherapie zusammengestellt. Darin erklärt sie zum Beispiel, ob Kompressionsbinden im Zusammenhang mit einer manuellen Lymphdrainage zusätzlich zu verordnen sind, ob Ärzte Rückbildungsgymnastik verordnen können, und ob Thermotherapie näher spezifiziert werden muss.
Auf die Frage „Meine Patientin leidet an einem Lymphödem. Muss die Verordnung über manuelle Lymphdrainage von der Krankenkasse genehmigt werden?“, antwortet die KVB mit Nein. Es heißt dort: „Das Lymphödem ab Stadium II wird als langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) geleistet und bedarf keiner Genehmigung durch die Krankenkasse.“ Wie sieht es bei einem Lipödem aus? „Das Lipödem erfüllt nicht die Voraussetzungen, die für ein Genehmigungsverfahren zur Anerkennung eines individuellen LHB vorliegen müssen. Aber ein Lipödem im Stadium I bis III, auch ohne Lymphödem, wird als besonderer Verordnungsbedarf gelistet.“
Quelle: KV Bayern, Verordnung Aktuell, veröffentlicht am 29.03.2021 | kostenfreier Volltextzugriff
Außerdem interessant:
Sachsen-Anhalt: Das fragen Ärzte zur neuen Heilmittel-Richtlinie
Baden-Württemberg: Ärzte-Fragen rund um die neue Heilmittel-Richtlinie