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Auszeit, um neue Kraft zu sammeln

Medizinische Rehabilitation für Mütter, Väter und Pflegende
Den Haushalt managen, Kinder erziehen, dem Beruf nachgehen, die Partnerschaft pflegen – die Anforderungen an Mütter und Väter sind immens. Tag für Tag geben sie alles. Doch irgendwann sind auch ihre Kraftreserven aufgebraucht. Verursachen die Belastungen Dauerstress, können gesundheitliche Probleme wie Erschöpfung, Schlafstörungen, Kopf- und Rückenschmerzen, Magen-Darm-Störungen und Herz-Kreislauf-Beschwerden entstehen. Oft sind solche Beschwerden der Hinweis darauf, dass die Grenzen der Belastbarkeit erreicht sind und die betroffenen Mütter und Väter wirksame Unterstützung brauchen.
© TommasoT

Versicherte Frauen und Männer in Familienverantwortung haben nach §§ 24 oder 41 SGB V einen Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Gesundheitsproblems, das im direkten Zusammenhang mit den mütter- und väterspezifischen Beanspruchungen und Belastungen in der Familie sowie weiteren negativen Kontextfaktoren steht. Das sind beispielsweise Erziehungsschwierigkeiten, Partnerschaftsprobleme, alleinerziehend sein, ständiger Zeitdruck, Verlust naher Angehöriger, Pflege von Angehörigen oder fehlende Unterstützung bei der Familienarbeit.

Hinweis: Auch Personen, die einen Angehörigen pflegen, aber keine Mütter/Väter sind oder nicht mehr in „aktiver Erziehungsverantwortung“ stehen, weil ihre Kinder bereits älter oder erwachsen sind, können laut §§ 23 und 40 SGB V stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen erhalten. Voraussetzung sind gesundheitliche Probleme, die aus den Belastungen der Pflegesituation resultieren.

Attest durch Arzt erforderlich

Für eine Inanspruchnahme ist es nötig, einen Arzt aufzusuchen, der die Kur verordnet. Die Kur wird von den Krankenkassen finanziert. Hilfreiche Informationen erteilen die Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes (MGW). Sie helfen kostenlos beim Antragsverfahren, beim Widerspruch, bei einer Ablehnung sowie bei der Auswahl, Vormerkung und Reservierung eines Platzes in der Klinik. Zusätzlich bieten sie Nachsorgeangebote an, um den Kurerfolg langfristig sicherzustellen. Sie geben auch das Attestformular für den Arzt heraus.

Gut zu wissen

Weil die körperlichen und seelischen Belastungen im Familien- und Erziehungsalltag krank machen können, sind Kurmaßnahmen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzung kann eine Kur alle vier Jahre gewährt werden. Medizinisch begründete Ausnahmen sind möglich.

Bei diesen Kurmaßnahmen dürfen keine Urlaubstage angerechnet werden (§ 10 Bundesurlaubsgesetz), und es besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 9 Entgeltfortzahlungsgesetz). Übrigens nutzt das MGW Spendengelder, um finanziell stark geforderte Menschen mit einem Zuschuss für eine Kur zu unterstützen.

Mit oder ohne Kind

Die Kuren dauern drei Wochen. Der Betroffene gewinnt durch die Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld Abstand vom Alltag, seine Gesundheit wird gestärkt. Individuelle Therapiepläne werden am Bedarf ausgerichtet. Sie umfassen medizinische Behandlungen, Physiotherapie, psychosoziale Einzel- und Gruppengespräche, Bewegungs- und Entspannungstherapien. Dabei geht es auch darum, neue Wege aus den belastenden Strukturen zu finden. Spezielle Angebote richten sich an Alleinerziehende, Mütter oder Väter in Trennungs- und Scheidungssituationen oder Eltern von Kindern mit Behinderung.

In der Mutter-Kind-Kur können Kinder im Alter bis 12 Jahre mit aufgenommen werden, in besonderen Fällen sogar bis 14 Jahre. Für Kinder mit Behinderungen gelten keine Altersgrenzen. Bei dieser Kurvariante gibt es spezielle therapeutische Angebote für die Mutter-Kind-Interaktion.

In der Mütterkur ohne Kind(er) haben die Frauen Zeit für sich. Kliniken mit entsprechender Spezialisierung bieten besondere Angebote für Mütter in Trauersituationen, nach einer Krebstherapie oder mit pflegebedürftigen Angehörigen an.

Die Vater-Kind-Kuren des MGW werden nach besonderen väterspezifischen und gendersensiblen Konzepten durchgeführt. In manchen Kliniken finden ausschließlich Vater-Kind-Kuren statt, in anderen werden parallel auch Mutter-Kind-Kuren angeboten. Bei beiden Varianten haben Väter ihre eigene Therapiegruppe. Das schafft Raum für intensiven Austausch untereinander.

In der Regel bieten die Kliniken pädagogische Kinderbetreuung und schulbegleitenden Unterricht an. Kinder mit eigenen Indikationen können während der Kur behandelt werden.

Sind Sie reif für eine Kur?

Auf der Website des Müttergenesungswerkes stehen hilfreiche Informationen und Tools zur Verfügung. Ein anonymer Onlinetest mit vier Fragen verrät Ihnen, ob eine Kur für Sie tendenziell das Richtige ist.

Die Beratungsstellen des MGW unterstützen Sie bei allen Fragen zur Kur. Besonders praktisch ist die Suchfunktion, mit der Interessierte eine Beratungsstelle in der Nähe finden können. Und mit der Kliniksuche lassen sich passende Kliniken filtern – auch die mit Spezialisierungen.

Quelle: www.muettergenesungswerk.de

Außerdem interessant:

Deutsche Rheuma-Liga

Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

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