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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Rechtsanspruch auf Versorgung in vertrauter Umgebung
Damit schwerstkranke Patienten trotz komplexen Behandlungsbedarfs in der häuslichen und familiären Umgebung verbleiben können, wurde 2007 die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf leidensmindernde medizinische und pflegerische Leistungen geschaffen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV, wurde im Sozialgesetzbuch (§ 37b SGB V) formuliert und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
© KatarzynaBialasiewicz

Die SAPV verfolgt das Ziel, die Lebensqualität schwerstkranker Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und einen besonderen Versorgungsbedarf haben, zu erhalten und zu verbessern sowie deren Selbstbestimmung zu stärken. Bis zum Tod soll ein menschenwürdiges Leben in vertrauter Umgebung ermöglicht werden. Die Betreuung erfolgt ambulant oder in stationären Pflegeeinrichtungen. Sie kann auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt werden.

Leistungsumfang der SAPV

Die Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patienten sowie die Belange ihrer Vertrauten im Mittelpunkt. Erkrankungsbedingte Krisensituationen werden aufgefangen, die sonst möglicherweise zu unerwünschten und belastenden Krankenhauseinweisungen führen würden.

Voraussetzung für einen Leistungsanspruch

Für den Leistungsanspruch ist der Bedarf nach einer besonders aufwändigen Versorgung notwendig. Dieser Bedarf besteht, wenn andere ambulante Versorgungsformen oder die Leistungen des ambulanten Hospizdienstes nicht ausreichen, um die Ziele der SAPV zu erreichen.

Die Dauer der verbleibenden Lebenszeit ist nicht relevant, auch Patienten mit einer länger prognostizierten Lebenserwartung können die Voraussetzungen für eine SAPV erfüllen.

Leistungserbringer

SAPV wird von spezialisierten Leistungserbringern erbracht, mit denen die Krankenkasse einen Vertrag geschlossen hat. Qualifizierte Ärzte und Pflegekräfte arbeiten fachübergreifend als Palliative-Care-Team eng zusammen. Sie bieten eine telefonische Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für Patienten, ihre Vertrauten und Versorgenden an und stellen die ständige Verfügbarkeit eines Arztes oder einer Pflegekraft sicher.

Für eine lückenlose Versorgung wird mit anderen Professionen wie Apothekern und Psychologen kooperiert. Eine psychosoziale Unterstützung erhält der Patient durch ambulante Hospizdienste, die Seelsorge und Sozialarbeit. Nach Bedarf verordnen Ärzte auch Heilmittel.

Leistungen der SAPV

Die Leistung erfolgt als Beratung, Koordination der Versorgung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Versorgung. Das Palliativ-Care-Team hilft bei der medikamentösen Therapie und unterstützt die Patienten und Angehörigen dabei, mit der schweren Erkrankung umzugehen und die Symptomkontrolle sowie Selbsthilfefähigkeit zu optimieren. Außerdem koordiniert es die an Behandlungsprozess und pflegerischer Versorgung beteiligten Leistungserbringer.

Zusammen mit den Betroffenen wird ein individueller Versorgungsplan erstellt, der auch Empfehlungen für das Vorgehen im Notfall und zur Krisenintervention enthält. Der Versorgungsplan ist ressourcenorientiert und berücksichtigt die Angebote der allgemeinen Versorgung. Die frühzeitige Inanspruchnahme ehrenamtlicher Unterstützungsmaßnahmen wird aktiv gefördert.

Das SAPV-Team leistet grundsätzlich ergänzende Angebote. Die allgemeine Versorgung und andere Sozialleistungsansprüche bleiben davon ebenso unberührt wie Angebote, die sich aus dem hospizlich-palliativen Grundverständnis ergeben, jedoch keine GKV-Leistungen sind, wie beispielsweise die Trauerbegleitung.

Anspruch geltend machen

Schätzungsweise zehn Prozent aller Schwerstkranken benötigen SAPV. Personen, die für sich oder einen Angehörigen SAPV beanspruchen möchten, wenden sich an einen behandelnden Arzt, der eine Verordnung ausstellt. Diese muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Patienten müssen keine Zuzahlung leisten. Privat versicherte Patienten sollten sich die Kostenübernahme vorher genehmigen lassen, da einige private Krankenversicherungen die Kosten nur zum Teil oder gar nicht übernehmen.

Der Versicherte oder ein Bevollmächtigter übergibt die Verordnung dann dem selbst gewählten Palliativ-Care-Team, das sich um alles Weitere kümmert. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin bietet auf ihrer Webseite einen Wegweiser an, der hilft, das dem Wohnort nächstliegende SAPV-Team zu finden.

Quellen:
www.g-ba.de
www.gkv-spitzenverband.de
www.betanet.de
www.aerzteblatt.de -> Deutsches Ärzteblatt Ausgabe 19/2010
www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de

Fortbildung Palliativversorgung

Palliativ-Care-Teams haben sich zum Ziel gesetzt, die Sterbephase aus den Krankenhäusern heraus nach Hause bzw. in ein vergleichbares Umfeld zurückzuholen. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sind oft als Teammitglieder an der therapeutischen Betreuung schwerstkranker Menschen im Rahmen der SAPV beteiligt.

Voraussetzung für die Mitarbeit in einem Palliativ-Care-Team ist eine spezielle Fortbildung. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin bietet diese für Physiotherapeuten an, die aufgrund vieler therapeutischer Parallelen und Inhalte auch von Ergotherapeuten und Logopäden besucht werden können.

Weitere Informationen unter www.dgpalliativmedizin.de

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Erweiterte S3-Leitlinie Palliativmedizin erschienen

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