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Kassenärztliche Vereinigungen

Brandenburg: Praxisbesonderheiten durch ICD-10 GM erkennen

Für Ärzte gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Verstoßen sie dagegen, drohen Regresse. Allerdings können sie Praxisbesonderheiten melden, wenn sie zum Beispiel aufgrund einer Spezialisierung oder eines besonderen Patientenklientel mehr Heil- oder Arzneimittel verordnen als andere Praxen. Es lohnt sich für Ärzte also, die Praxisbesonderheiten der eigenen Praxis zu kennen bzw. herauszufinden. Dabei unterstützt die KV Brandenburg mit monatlichen Kodiertipps.
© iStock: MichaelNivelet

Mit Hilfe der Praxissoftware können Ärzte statistische Auffälligkeiten in ihrer Praxis erkennen. Mittels der ICD-10 GM Codes lassen sich die besonderen Verordnungen dann den entsprechenden Patienten zuordnen. Laut KV Brandenburg können u.a. folgende Codes eine besondere Versorgungssituation markieren: Z50.1! Sonstige Physiotherapie und Z50.5! Logopädische Behandlung.

Tipp: Ärzte, die aus Angst vor Regressen bei der Verordnung von Heilmitteln zurückhaltend sind, können Sie auf die Möglichkeit hinweisen, dass bei ihnen (weitere) Praxisbesonderheiten vorliegen.

Quelle: www.kvbb.de -> KV Intern 11/2019 (kostenfreier Volltextzugriff)

Außerdem interessant:

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WIdO-Heilmittelbericht 2019

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