Für Ärzte gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Verstoßen sie dagegen, drohen Regresse. Allerdings können sie Praxisbesonderheiten melden, wenn sie zum Beispiel aufgrund einer Spezialisierung oder eines besonderen Patientenklientel mehr Heil- oder Arzneimittel verordnen als andere Praxen. Es lohnt sich für Ärzte also, die Praxisbesonderheiten der eigenen Praxis zu kennen bzw. herauszufinden. Dabei unterstützt die KV Brandenburg mit monatlichen Kodiertipps.
Mit Hilfe der Praxissoftware können Ärzte statistische Auffälligkeiten in ihrer Praxis erkennen. Mittels der ICD-10 GM Codes lassen sich die besonderen Verordnungen dann den entsprechenden Patienten zuordnen. Laut KV Brandenburg können u.a. folgende Codes eine besondere Versorgungssituation markieren: Z50.1! Sonstige Physiotherapie und Z50.5! Logopädische Behandlung.
Tipp: Ärzte, die aus Angst vor Regressen bei der Verordnung von Heilmitteln zurückhaltend sind, können Sie auf die Möglichkeit hinweisen, dass bei ihnen (weitere) Praxisbesonderheiten vorliegen.
Quelle: www.kvbb.de -> KV Intern 11/2019 (kostenfreier Volltextzugriff)
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