up|unternehmen praxis

Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Brandenburg: Neue HeilM-RL ist unbürokratischer und versorgungsnäher

Die Landeszahnärztekammer Brandenburg thematisiert die überarbeitete Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) in ihrem Zahnärzteblatt. Sie hebt besonders hervor, dass die Verordnung für Zahnärzte zukünftig unbürokratischer und versorgungsnäher werden soll und verweist im Zuge dessen u. a. auf die „orientierende Behandlungsmenge“, die die Regelfallsystematik ablöst.
© LZKB

Darüber hinaus werden Zahnärzte darüber informiert, dass zu gegebener Zeit weitere Informationen mittels Rundschreiben an sie herangetragen werden und die überarbeitete HeilM-RL auf der Website der Landeszahnärztekammer Brandenburg veröffentlicht wird.

Anm. d. Red.: In dem Beitrag wird der 1. Oktober 2020 als Starttermin für die neue zahnärztliche HeilM-RL angegeben. Dieser wurde mittlerweile auf den 1. Januar 2021 verschoben. Weisen Sie Zahnärzte bei Bedarf darauf hin. Auch die bisherigen Verordnungsformulare bleiben bis zum Jahresende gültig.

Quelle: KZV Land Brandenburg, Zahnärzteblatt Brandenburg, Ausgabe 4/2020 | kostenfreier Volltextzugriff

Außerdem interessant:

Bundeskabinett verschiebt Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Heilmittelverträge

Berlin: Anpassungen der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Verordnungen: Bürokratische Entlastung für Heilmittelerbringer bis Ende 2020

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x