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Mitarbeitergespräche als erfolgreiches Führungsinstrument
Ein Mitarbeitergespräch geht weit über die Routinekommunikation hinaus. Es ist immer geplant und sowohl die Führungskraft als auch der Mitarbeiter bereiten das Gespräch inhaltlich vor. Anders als ein Plausch in der Kaffeeküche hat ein Mitarbeitergespräch zudem immer einen bestimmten Sachverhalt und ein Ziel – je nach Art des Gesprächs – und dient ganz grundlegend dazu, den Unternehmenserfolg zu sichern.
© SeventyFour

Ein Mitarbeitergespräch bedarf immer einer gewissen Vorbereitung. Hinzu kommt die Zeit für das eigentliche Gespräch und eine Nachbereitung. In Summe bedeutet das: Investitionen in etwas, was vielleicht nicht sofort Früchte trägt. Wer das Thema aber gewissenhaft angeht, wird schnell merken, dass diese Investition absolut lohnenswert ist.

Mitarbeitergespräche fördern…

… den Austausch und die Zusammenarbeit

… gegenseitiges Vertrauen

… eine rasche Problemlösung

… zielorientiertes Arbeiten

… ein positives Arbeitsklima

Sie können dazu beitragen, …

… die Stärken und Schwächen der Mitarbeiter zu ermitteln

… die Fähigkeiten und Ziele der Mitarbeiter fördern

… Konflikte frühzeitig zu lösen

… die Arbeitszufriedenheit zu steigern

…. Mitarbeiter an die Praxis zu binden

… den Erfolg des Unternehmens zu sichern

Sie als Führungskraft können…

… Potenziale, die vom Mitarbeiter ausgehen, bewusster einsetzen

… Ihre Erwartungen an den Mitarbeiter verbindlich vermitteln

… die Zukunft der Praxis zielgerichteter planen

… Mitarbeiter als Person besser einschätzen

… sich Feedback zur Rolle als Chef einholen

Arbeitsrecht: Dürfen Mitarbeiter das Gespräch verweigern?

Die rechtliche Grundlage für Mitarbeitergespräche stellt das Weisungsrecht des Arbeitgebers dar (§ 106 Gewerbeordnung (GewO)). Darin heißt es: „Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.“

Der Arbeitnehmer ist demnach generell verpflichtet, an entsprechenden Gesprächen teilzunehmen, sofern diese während der Arbeitszeit stattfinden. Bei Verweigerungen können Sie eine Abmahnung aussprechen. Anders sieht es aus, wenn Verhandlungen zur Vertragsänderung Gesprächsgegenstand sind. Laut eines grundlegenden Urteils aus 2009 (BAG, 23.06.2009 – 2 AZR 606/08) erstreckt sich das Weisungsrecht nicht auf die „Höhe des Entgelts und den Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung.“

Diese Artikel gehören außerdem zum Schwerpunkt Mitarbeitergespräche:

Lasst uns reden! Leitfaden für erfolgreiche Mitarbeitergespräche

Zusammen die Zukunft gestalten – Wie Sie Mitarbeitergespräche in Krisenzeiten effektiv einsetzen

Eine gute Vorbereitung ist alles – Checkliste: Daran sollten Sie vor dem Mitarbeitergespräch unbedingt denken

Smalltalk, Kerngespräch, Ende – Der ideale Grundaufbau für jedes Gespräch

Die vier wichtigsten Anlässe für Gespräche – So erreichen Sie, was Sie sich vorgenommen haben

Sechs typische Fehler bei Mitarbeitergesprächen – Und wie Sie es besser machen 

Mitarbeitergespräche nachbereiten und reflektieren – Warum es sich lohnt, gewonnene Kenntnisse festzuhalten

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