Unter Einsatz von Leib und Leben werden auch um 3 Uhr nachts Schokolade, Döner oder ein Eis besorgt, wenn es der werdenden Mutter danach gelüstet. Nächtelang muss der passende Kindersitz recherchiert, der Kinderwagen mit den besten Fahreigenschaften gefunden werden. Auch an einen ruhigen Schlaf ist schon Wochen vor der Geburt nicht zu denken, wälzt sich die Partnerin doch auf der Suche nach einer schmerzfreien Schlafposition ständig von einer Seite zur anderen, steht mehrfach in der Nacht auf, weil der oder die Kleine auf die Blase drückt und möchte dann auch noch immer den Rücken massiert bekommen. In den letzten Wochen der Schwangerschaft müssen viele werdende Väter sogar in die Rolle von Pflegekräften schlüpfen, geschwollene Füße mit kühlenden Bandagen umwickeln, beim Anziehen der Socken und Binden der Schuhe helfen.
Und nach der Geburt hört der Stress noch nicht auf, ganz im Gegenteil. Dank sogenannter Familienzimmer im Krankenhaus haben sie keine Sekunde Ruhe, müssen ab Tag 1 wickeln und waschen, während die Mutter im Bett liegt und sich von der Geburt erholt. Und so geht es zu Hause weiter: Alle paar Stunden möchte der neue Erdenbürger gefüttert, bespaßt und trockengelegt werden – rund um die Uhr. Und die Hausarbeit bleibt während des Wochenbetts natürlich auch an den Männern hängen.
Und dann entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Väter nicht den gleichen Anspruch auf einen Zusatzurlaub nach der Geburt haben wie Mütter???
Hintergrund: Der EuGH (EuGH C-463/19) hat erklärt, die Benachteiligung von Männern sei gerechtfertigt – wenn der Urlaub der Mutter nicht in ihrer Eigenschaft als Elternteil gewährt werde, sondern sowohl hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft als auch hinsichtlich ihrer Mutterschaft. Dabei hinterlassen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett auch bei Männern deutliche Spuren – da können Sie jeden Vater fragen.
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