up|unternehmen praxis

Vergütung für Corona-Schnelltests auf 4,50 Euro angehoben

Rückwirkend zum 1. Dezember 2021 können Praxisinhaber für PoC-Antigen-Tests einen Euro mehr als bisher gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen. Die Erhöhung auf 4,50 Euro pro Test gilt laut aktueller Coronavirus-Testverordnung zunächst befristet bis Ende Januar 2022.
© show999

Hintergrund für den Aufschlag in Höhe von einem Euro seien laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestiegene Preise für die Tests. Die Regelung, dass Sie pro Mitarbeiter und Monat zehn Tests abrechnen können, bleibt von der temporären Erhöhung unberührt.

Außerdem interessant:

Hygienepauschale bis zum 31. März 2022 verlängert

Corona-Hygienepauschale: PKV zahlt bis Ende März 2022

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x