Vergütung für Corona-Schnelltests auf 4,50 Euro angehoben
Rückwirkend zum 1. Dezember 2021 können Praxisinhaber für PoC-Antigen-Tests einen Euro mehr als bisher gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen. Die Erhöhung auf 4,50 Euro pro Test gilt laut aktueller Coronavirus-Testverordnung zunächst befristet bis Ende Januar 2022.