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Deutsche Rentenversicherung: Reha-Angebot für Covid-19-Erkrankte

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist auf ihr Reha-Angebot für Personen mit Funktionseinschränkungen infolge einer Corona-Infektion hin. Eine Reha bietet sich für die Patienten an, deren Genesung stockt oder bei denen Post-COVID-typische Beschwerden auftreten, die sich trotz ambulanter Behandlung nicht bessern und nicht krankenhauspflichtig sind. Beeinträchtigungen wie Luftnot beim Treppensteigen, Sprachstörungen oder Konzentrationsschwäche können bei einer Reha gezielt therapiert werden.
© iStock: Sunlight19

Die Rentenversicherung ist als Kostenträger für Rehabilitationen dann zuständig, wenn Menschen in ihrer Erwerbsfähigkeit gefährdet sind – also wenn sich eine Corona-Erkrankung entsprechend auswirkt. Betroffene sollten einen Reha-Antrag stellen. Voraussetzungen für die Bewilligung sind eine positive Reha-Prognose und eine ausreichende Belastbarkeit des Patienten. Es ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Ärzte können den Reha-Antrag des Versicherten mit einem Befundbericht unterstützen (wird von der DRV mit 35 Euro honoriert), andere vorhandene Arzt- oder Krankenhausberichte sind beizufügen. Die DRV stellt weitere Informationen und Formulare auf ihrer Internetseite bereit.

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