Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist auf ihr Reha-Angebot für Personen mit Funktionseinschränkungen infolge einer Corona-Infektion hin. Eine Reha bietet sich für die Patienten an, deren Genesung stockt oder bei denen Post-COVID-typische Beschwerden auftreten, die sich trotz ambulanter Behandlung nicht bessern und nicht krankenhauspflichtig sind. Beeinträchtigungen wie Luftnot beim Treppensteigen, Sprachstörungen oder Konzentrationsschwäche können bei einer Reha gezielt therapiert werden.
Die Rentenversicherung ist als Kostenträger für Rehabilitationen dann zuständig, wenn Menschen in ihrer Erwerbsfähigkeit gefährdet sind – also wenn sich eine Corona-Erkrankung entsprechend auswirkt. Betroffene sollten einen Reha-Antrag stellen. Voraussetzungen für die Bewilligung sind eine positive Reha-Prognose und eine ausreichende Belastbarkeit des Patienten. Es ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Ärzte können den Reha-Antrag des Versicherten mit einem Befundbericht unterstützen (wird von der DRV mit 35 Euro honoriert), andere vorhandene Arzt- oder Krankenhausberichte sind beizufügen. Die DRV stellt weitere Informationen und Formulare auf ihrer Internetseite bereit.
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