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Bei Reha der Eltern zahlt Rentenversicherung für Kinderbetreuung

Ein Tipp für Patienten: Sollte eine Aufenthalt in einer Rehaklinik notwendig sein, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Haushaltshilfe sowie die Kinderbetreuung. Gemäß § 54 Sozialgesetzbuch (SGB) IX werden solche Leistungen gezahlt, wenn die Kinder bei Beginn der Rehabilitation jünger als zwölf Jahre oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Voraussetzung ist ferner, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung der Kinder übernehmen kann.
© iStock: laflor

Die Betreuungskosten können bis 160 Euro je Kind und Monat übernommen werden. Anstelle der Haushaltshilfe kann die Rentenversicherung auch die Kosten für eine Unterbringung des Kindes in der Reha-Einrichtung übernehmen. Weitere Informationen erteilt der Rentenversicherungsträger.

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