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Bundesverfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtens

Die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit Kontaktbeschränkungen, nächtlichen Ausgangssperren und Schulschließungen war mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (30. November 2021) entschieden. Die Maßnahmen hätten „in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gedient“, erklärten die Karlsruher Richter (Az.: 1 BvR 781/21).
© iStock: DNY59


Die Bundesnotbremse hatte vom 22. April bis zum 30. Juni 2021 gegolten. Ihre Einführung hatte eine Klagewelle von Privatpersonen, aber auch von Organisationen und Bundestagsabgeordneten ausgelöst. Bereits im Mai 2021 hatte der Erste Senat in einem Eilverfahren den Stopp der Maßnahmen abgelehnt. Jetzt wurde erstmals in der Hauptsache entschieden. Allerdings sind noch rund 100 Verfassungsbeschwerden anhängig. Sie betreffen u. a. die Schließungen im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie Verbote von kulturellen Präsenzveranstaltungen.

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