Bundesverfassungsgericht: Bundesnotbremse war rechtens
Die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit Kontaktbeschränkungen, nächtlichen Ausgangssperren und Schulschließungen war mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (30. November 2021) entschieden. Die Maßnahmen hätten „in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gedient“, erklärten die Karlsruher Richter (Az.: 1 BvR 781/21).