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PKV, DGUV und SVLFG: Hygienepauschale bis zum 31. Dezember 2021 verlängert

Die Private Krankenversicherung (PKV) teilt mit, dass Heilmittelerbringer bis zum 31. Dezember 2021 eine Hygienepauschale von 1,50 Euro je Behandlung erhalten. Zudem ist die Videotherapie weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der behandelnde Arzt sollte auf der Verordnung angeben: „ggf. auch per Videotherapie“.
© iStock: Yevhenii Orlov

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben ebenfalls eine Verlängerung der Hygienepauschale bis zum Ende des Jahres beschlossen. Das gilt für die Behandlung gesetzlich unfallversicherter Patienten. Wird die epidemische Lage jedoch beispielsweise nicht über den 30. November 2021 hinaus verlängert, kann auch die Hygienepauschale nur bis zu diesem Zeitpunkt abgerechnet werden. Ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 gelten die Sonderregelungen bezüglich der Fristen, der Gültigkeit der Verordnung und zulässige Unterbrechung.

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