up|unternehmen praxis

G-BA erweitert Möglichkeiten zur telefonischen Krankschreibung

Stand 19.11.2021. Vertragsärzte können nun auch bei Patienten eine Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde feststellen, die noch nie in der Praxis waren. Das hat der G-BA heute (19.11.2021) entschieden. Bisher war diese Art der Krankschreibung nur für Patienten möglich, die in der Praxis bereits bekannt waren. Es gilt jedoch eine Einschränkung: Für unbekannte Versicherte ist eine erstmalige Krankschreibung auf drei Tage befristet. Bekannte Patienten können für bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.
© yacobchuk

Generell ist eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde nur möglich, wenn die vorherige Krankschreibung auf Grundlage einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde. Für leichte Atemwegserkrankungen gilt bis zum 31. Dezember 2021 jedoch weiter die Corona-Sonderregelung, dass eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung für weitere sieben Tage auf telefonischem Weg erfolgen kann.

Außerdem interessant:

Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz

Corona: Kostenlose „Bürgertests“ wieder eingeführt

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x